1986 gründete Rechtsanwalt Michael Maaser seine Kanzlei und arbeitet seit Januar 2018 in Gemeinschaft mit Rechtsanwalt Mathias A. Wesemann. Die Kanzlei ist zivilrechtlich orientiert; darüber hinaus sind wir tätig im Rahmen der jeweiligen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte.
Meist können wir vor der anwaltlichen Beratung klären, ob Sie mit uns die richtige Kanzlei gewählt haben; ggf. werden Sie von uns an Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die in von uns nicht bearbeiteten Spezialgebieten tätig sind.